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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 136/04

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2220/85 Art. 29 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 2220/85 Art. 29 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 565/80 Art. 6 VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 23 VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 33

Ausfuhrerstattung: Anordnung des Verfalls einer Sicherheit

Leitsatz

1. Der Erlass einer Zinsanforderung nach Art. 29 Abs. 3 VO Nr.2220/85 setzt auch im Falle der Rückforderung einer vorfinanzierten Ausfuhrerstattung die ausdrückliche Anordnung des Verfalls der Sicherheit voraus.

2. Die Rückforderung der vorfinanzierten Ausfuhrerstattung unter gleichzeitiger Setzung einer Zahlungsfrist beinhaltet nicht zugleich die Anordnung des Verfalls der Sicherheit.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAB-40434

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