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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 1351/02 EFG 2005 S. 376

Gesetze: FördG § 3, FördG § 4, EStG § 7 Abs. 4, EStG § 7 Abs. 5

Verteilung von Sonderabschreibungen nach dem FördG auf neu eingetretene Gesellschafter

Leitsatz

Eine Gewinnverteilungsabrede, die den während des Wirtschaftsjahres eingetretenen Gesellschaftern eine quotale Beteiligung an Verlusten aus Sonderabschreibungen zuweist ist steuerrechtlich anzuerkennen, wenn die Vereinbarung am Anfang des Wirtschaftsjahres abgeschlossen wurde und auf betrieblichen Gründen beruht.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 376
EFG 2005 S. 376 Nr. 5
ZAAAB-40429

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