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Lohnsteuer | elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG; § 41a Abs. 1 EStG)
Mit , IV C 5 - S 2377 - 24/04 gibt die FinVerw Folgendes bekannt: (1) Für Voranmeldungs- bzw. Anmeldungszeiträume, die nach dem enden, sind USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen grundsätzlich auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) v. (BGBl 2003 I S. 139) zu übermitteln. Dafür stellt die Steuerverwaltung das kostenlose Programm ElsterFormular (www.elsterformular.de) zur Verfügung. (2) Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das zuständige FA auf Antrag zulassen, dass die USt-Voranmeldung und die LSt-Anmeldung in herkömmlicher Form – auf Papier oder per Telefax – abgegeben werden. Dem Antrag wird insbesondere dann zugestimmt, wenn dem Unternehmer bzw. ArbG die Schaffung der technischen Voraussetzungen, die für die Übermittlung nach der StDÜV erforderlich sin...BStBl 2003 I S. 160