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BFH Urteil v. - X R 125/94

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1990 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Weil die Kläger keine Einkommensteuererklärung für 1990 abgegeben hatten, hat der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -- FA --) die Besteuerungsgrundlagen geschätzt. Den Einspruch gegen den Schätzungsbescheid hat das FA wegen fehlender Begründung zurückgewiesen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1347
FAAAB-40184

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