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BFH Beschluss v. - V E 1/83

Mit Beschluß hatte das FG den Antrag des Erinnerungsführers abgelehnt, dem FA durch einstweilige Anordnung aufzugeben, die dem Erinnerungsführer nach § 371 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) gesetzte Nachzahlungsfrist zu verlängern, bis über die Beschwerde gegen die Fristsetzung rechtskräftig entschieden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1985 S. 107
ZAAAB-40121

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