Eigenhändige Unterschrift, Fürsorgepflicht des Finanzamts
Leitsatz
1.) Ein Antrag auf Investitionszulage, der nicht von einem vertretungsberechtigten Geschäftsführer, sondern von einem Dritten
unterschrieben wurde, entspricht nicht den formellen Anforderungen des § 6 Abs. 3 S. 1 InvZulG 1996.
2.) Die Finanzverwaltung trägt ihrer Fürsorgepflicht nach § 89 S. 1 AO gegenüber dem Steuerpflichtigen bereits dadurch ausreichend
Rechnung, dass durch die Vordrucksgestaltung ausdrücklich auf das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des gesetzlichen
Vertreters hingewiesen wird.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 306 FAAAB-40064
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.