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FG Münster Urteil v. - 1 K 3235/02 I EFG 2005 S. 306

Gesetze: InvZulG 1996 § 6 Abs 3 S 1, AO § 89 S 1, InvZulG 1996 § 6 Abs 1

Investitionszulage:

Eigenhändige Unterschrift, Fürsorgepflicht des Finanzamts

Leitsatz

1.) Ein Antrag auf Investitionszulage, der nicht von einem vertretungsberechtigten Geschäftsführer, sondern von einem Dritten unterschrieben wurde, entspricht nicht den formellen Anforderungen des § 6 Abs. 3 S. 1 InvZulG 1996.

2.) Die Finanzverwaltung trägt ihrer Fürsorgepflicht nach § 89 S. 1 AO gegenüber dem Steuerpflichtigen bereits dadurch ausreichend Rechnung, dass durch die Vordrucksgestaltung ausdrücklich auf das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters hingewiesen wird.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 306
FAAAB-40064

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