Ferienwohnungsvermietung an der Schwelle zur Gewerblichkeit
Leitsatz
Die Vermietung von Ferienwohnungen überschreitet erst dann die private Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb, wenn neben
der Vermietung nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn die Art der Leistungserbringung durch einen häufigen
Mieterwechsel bedingt ist.
Vergleichbarkeit mit einem gewerblichen Beherbergungsunternehmen besteht dann, wenn die vermietete Wohnung wie Hotel- oder
Pensionsräume ausgestattet ist, für ihre kurzfristige Vermietung an wechselnde Mieter geworben und auch ohne Voranmeldung
jederzeit zur Vermietung bereit gehalten wird.
Zur vermögensverwaltenden Vermietung kann die Bereitstellung von Wäsche und Inventar, ein wöchentlicher Wäscheservice, eine
Vor- und Endreinigung gegen besondere Bezahlung, eine wöchentliche Zwischenreinigung, ein "Morgenservice (Lieferung von Brötchen,
Milch und Zeitung), ein Gepäcktransport für Bahnreisende und die Vermittlung von touristischen Freizeit- und Sportangeboten
gehören.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 197 EFG 2005 S. 197 Nr. 3 VAAAB-40063
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