Wohnsitz im Inland als Voraussetzung für den
Kindergeldanspruch bei mehrjährigem Studium des volljährigen Kindes
in der Türkei
Kindergeld
Leitsatz
Hat das in Deutschland aufgewachsene, daher räumlich und
kulturell auf Deutschland ausgerichtete, nunmehr volljährige Kind mit
türkischer Abstammung und deutscher Staatsangehörigkeit für
mehrere Jahre an einer Universität in der Türkei mit der Absicht
studiert, den späteren Beruf in Deutschland auszuüben, hat es sich
während der Semesterferien jeweils in der Wohnung seiner Mutter in
Deutschland aufgehalten und ist es nach dem Studium tatsächlich nach
Deutschland zurückgekehrt, so spricht die Gesamtwürdigung der
Umstände dafür, dass es auch während des Auslandsaufenthalts
seinen Wohnsitz im Inland als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch der
Mutter beibehalten hat (vgl. Rechtsprechung zum Wohnsitzbegriff).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 219 EFG 2005 S. 219 Nr. 3 XAAAB-40045
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