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BFH Beschluss v. - V B 74/97

I. Das Finanzgericht (FG) lehnte den Antrag der Antragstellerin, Beschwerdeführerin und Klägerin (Klägerin) auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (PKH) unter Beiordnung ihres Prozeßbevollmächtigten für die Klage gegen den Umsatzsteuerbescheid für 1994 durch Beschluß ab. Das FG führte aus, die Klage gegen den bezeichneten Umsatzsteuerbescheid, über die noch nicht entschieden worden sei, biete keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1121
GAAAB-39826

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