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BFH Beschluss v. - X R 144/94

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) machten mit ihrer Klage gegen den Bescheid über Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Streitjahr 1988 vor dem Finanzgericht (FG) geltend, dieser Bescheid sei "nicht gehörig bekanntgegeben" worden; in zweiter Linie wandten sie sich gegen eine "verfassungswidrig realitätsfremde" Höhe des Grundfreibetrags für Eheleute. Das FG hat die Klage abgewiesen. Der gemäß § 155 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) zusammengefaßte Steuerbescheid sei zutreffend adressiert und auch ordnungsgemäß bekanntgegeben worden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Höhe des Grundfreibetrages griffen nicht durch.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 690
BFH/NV 1997 S. 690 Nr. -1
TAAAB-39638

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