Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) machten mit ihrer Klage gegen den Bescheid über Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Streitjahr 1988 vor dem Finanzgericht (FG) geltend, dieser Bescheid sei "nicht gehörig bekanntgegeben" worden; in zweiter Linie wandten sie sich gegen eine "verfassungswidrig realitätsfremde" Höhe des Grundfreibetrags für Eheleute. Das FG hat die Klage abgewiesen. Der gemäß § 155 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) zusammengefaßte Steuerbescheid sei zutreffend adressiert und auch ordnungsgemäß bekanntgegeben worden. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Höhe des Grundfreibetrages griffen nicht durch.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1997 S. 690 BFH/NV 1997 S. 690 Nr. -1 TAAAB-39638
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.