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BFH Beschluss v. - V R 10/97

Gegen das ihm am 12. Dezember 1996 zugestellte Urteil des Finanzgerichts (FG) legte der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein Steuerberater, am 13. Januar 1997 (Montag) Revision ein. Auf seinen Antrag wurde die Frist zur Begründung bis zum 28. Februar 1997 verlängert. Mit einem am 3. März 1997 beim Bundesfinanzhof (BFH) eingegangenen Schriftsatz macht der Kläger geltend, das FG habe durch einen Einzelrichter ohne mündliche Verhandlung entschieden, obwohl er dem nur zugestimmt habe, bevor das Verfahren dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen worden war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 336
KAAAB-39440

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