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BFH Beschluss v. - VI R 50/97

Vor dem Finanzgericht (FG) war streitig, ob die Einkommensteuerbescheide 1983 bis 1988 des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) und seiner mit ihm zusammenveranlagten Ehefrau (der Revisionsklägerin) noch angefochten werden konnten und ggf. von Verfassungs wegen höhere Kinder- und Grundfreibeträge zu gewähren waren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 610
UAAAB-39428

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