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BFH Beschluss v. - VII S 25/97

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage wegen Feststellung der Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer dem Kläger erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung als unbegründet abgewiesen. Der Kläger, Revisionskläger und Beschwerdeführer (Kläger) beantragt die Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH) für die Einlegung der Revision und der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 560
UAAAB-39402

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