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BFH Urteil v. - VIII R 36/96

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 1987 als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erwarb im Jahr 1978 Geschäftsanteile der A-GmbH (GmbH I). Das Stammkapital der GmbH I betrug zu diesem Zeitpunkt 20 000 DM. Der Kläger erwarb zwei Anteile in Höhe von insgesamt 6 000 DM. Die weiteren Anteile erwarben die Gesellschafter W in Höhe von 8 000 DM und B in Höhe von 6 000 DM. Der Erwerb erfolgte unentgeltlich, da die Geschäftsanteile der GmbH wertlos waren. Ebenfalls unentgeltlich erwarben der Kläger, W und B im Verhältnis ihrer Beteiligungen Darlehen gegen die GmbH I.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 691
UAAAB-39321

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