Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VII B 231/96

Der Antragsgegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt -- FA --) betreibt gegen den Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) die Zwangsvollstreckung u. a. wegen rückständiger Einkommensteuer- Vorauszahlungen II und III/1980, Einkommensteuer 1980 sowie darauf entfallender Säumniszuschläge. In den Jahren 1982 bis 1989 führte das FA zahlreiche Vollstrekungsmaßnahmen gegen den Antragsteller durch. Nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Antragsteller, die er im April 1989 auch wegen der genannten Rückstände abgab, unternahm das FA zunächst keine weiteren Vollstreckungsversuche. Erst als eine aktuelle Kontenverbindung des vom Antragsteller neu gegründeten Handwerksbetriebs bekannt wurde, pfändete das FA mit Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom ... März 1994 alle auf dem Konto bestehenden und zukünftig entstehenden Überschüsse.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 428
BFH/NV 1997 S. 428 Nr. -1
OAAAB-39229

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen