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BFH Beschluss v. - VI B 147/97

Die Antragstellerin, Klägerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) -- eine libanesische Staatsangehörige -- besitzt eine bis März 1998 befristete Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik). Ihren Antrag auf Gewährung von Kindergeld für ihre 1992 und 1993 geborenen Kinder A und B lehnte der Antragsgegner, Beklagte und Beschwerdegegner (das Arbeitsamt) mit der Begründung ab, die Antragstellerin verfüge derzeit weder über eine Aufenthaltsberechtigung noch über eine Aufenthaltserlaubnis.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 696
FAAAB-39177

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