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BFH Beschluss v. - V B 57/96

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) selbständig als Publizist tätig. Im Streitjahr betrieb er ein Unternehmen für " ... ". Da er aus Österreich kam und in Ostberlin zunächst keine Wohnung hatte, mietete er ab dem 6. Juli 1990 ein Zimmer im ... -Hotel, wo er wohnte und zugleich seine Geschäfte betrieb.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 863
BFH/NV 1997 S. 863 Nr. -1
QAAAB-39143

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