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BFH Beschluss v. - IX R 82/95

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger war gemeinsam mit seiner Mutter, seiner Schwester und seiner Schwägerin seit dem Jahre 1975 Miteigentümer eines Zweifamilienhauses. Der Miteigentumsanteil des Klägers betrug ein Sechstel. Die Grundstücksgemeinschaft war aus einer Erbengemeinschaft entstanden. Die Mutter des Klägers bewohnt die Erdgeschoßwohnung; die Kläger nutzen seit dem Jahre 1982 die Obergeschoßwohnung. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurden seit dem Entstehen der Grundstücksgemeinschaft gesondert und einheitlich festgestellt und -- nach der Sachverhaltsdarstellung in der Vorentscheidung -- den Miteigentümern im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zugerechnet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 725
YAAAB-39081

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