Der Senat hat mit Beschluß vom ... 1996 die Revision der Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) ... als unzulässig verworfen und den Streitwert für das Revisionsverfahren auf ... DM festgesetzt. Gegen diese Streitwertfestsetzung erheben die Kläger Gegenvorstellung. Sie sind der Auffassung, nur für die Streitjahre 1983 bis 1985 sei die Klage auf Ansatz von Verlusten gerichtet gewesen; da für die Streitjahre 1973 bis 1982 aber nur die Aufhebung der negativen Feststellungsbescheide beantragt worden sei, komme ein Streitwertansatz von 50 v. H. der streitigen Verlustbeträge nicht in Betracht.
Fundstelle(n): BFH/NV 1997 S. 699 BFH/NV 1997 S. 699 Nr. -1 EAAAB-39040
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