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BFH Urteil v. - IV R 28/96

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreiben in A eine ärztliche Gemeinschaftspraxis. Eigentümerin des mit dem Praxisgebäude bebauten Grundstücks ist die Klägerin. Ihre Gewinne aus der freiberuflichen Tätigkeit ermitteln die Kläger durch Einnahme-Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 746
BFH/NV 1997 S. 746 Nr. -1
PAAAB-39019

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