Mit Gerichtsbescheid vom 23. Januar 1997 hat das Finanzgericht (FG) ohne mündliche Verhandlung die Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -- einer GmbH -- abgewiesen. Die Revision hat es nicht zugelassen. Der Gerichtsbescheid wurde dem Geschäftsführer der Klägerin am 12. Februar 1997 zugestellt. Am 11. März 1997 hat der Geschäftsführer der Klägerin, Herr W, für die Klägerin gegen die Entscheidung Revision eingelegt, "da die getroffene Entscheidung nach Art, Inhalt, Zuständigkeit und Verfahren nach der Rechtsprechung des BFH überhaupt nicht vorgesehen" sei. Zur Begründung hat die Klägerin u. a. vorgetragen, sie habe sich nicht mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung einverstanden erklärt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1998 S. 194 JAAAB-38947
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