Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war Eigentümerin eines rd. 13 000 qm großen Grundstücks in der Stadt ... , das auf den 1. Januar 1980 einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet und zum streitigen Stichtag 1. Januar 1986 an einen Landwirt zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet war. Es lag in einem Gebiet, das seit 1984 durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen ist. Dieser Bebauungsplan umfaßte zwei Umlegungsgebiete. Das Grundstück der Klägerin bildete am 1. Januar 1986 eine Resteinwurfsfläche, aus der im Zuge der noch ausstehenden Eigentumsregelung künftig Baugrundstücke zugeteilt werden sollten. An diesem Stichtag war die Erschließung des Gebietes von Osten her bis dicht an die Grundstücksgrenze vorgetrieben worden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1997 S. 833 BFH/NV 1997 S. 833 Nr. -1 NAAAB-38924
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