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BFH Urteil v. - X R 23/94

Die zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagenden Kläger und Revisionskläger (Kläger) reichten ihre Steuererklärung für das Streitjahr 1989 am 7. November 1990 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -- FA --) ein. Der daraufhin am 9. Juli 1991 vom FA erlassene Bescheid über Einkommensteuer 1989 führte zu einer Nachzahlung in Höhe von 21 442 DM, die spätestens zum 12. August 1991 zu erbringen war. Unter Berufung auf § 233 a der Abgabenordnung (AO 1977) setzte das FA zugleich Zinsen in Höhe von 428 DM fest.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 92
BFH/NV 1997 S. 92 Nr. -1
QAAAB-38735

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