Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) durch den An- und Verkauf von Oldtimern Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) hat für das Streitjahr 1986 durch Betriebsvermögensvergleich einen Gewinn aus Gewerbebetrieb in Höhe von ... DM ermittelt und diesen im geänderten Einkommensteuerbescheid vom 15. Dezember 1989 angesetzt. Mit der hiergegen nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage machte der Kläger geltend, der An- und Verkauf sei steuerrechtlich Liebhaberei gewesen. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen. Mit der vom FG zugelassenen Revision rügt der Kläger Verletzung materiellen Rechts.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1996 S. 769 BFH/NV 1996 S. 769 Nr. 10 XAAAB-38724
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