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Körperschaftsteuer; | gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der BAG ALT HILFT JUNG e. V. und ihrer Mitgliedsvereine
Nach dem ist es nicht möglich, die Mitgliedsvereine der BAG ALT HILFT JUNG e. V. gemeinnützigkeitsrechtlich gleich zu behandeln. Dies liegt daran, dass die Vereine nach ihren Satzungen verschiedene Zwecke fördern. Mehrere Mitgliedsvereine fördern nach ihrer Satzung ausschließlich die Berufsbildung, andere nur die Altenhilfe. Bei einigen Vereinen ist die Förderung und Unterstützung von Existenzgründern Satzungszweck. Die Vereine können nur dann als gemeinnützig behandelt werden, wenn sie nach ihrer Satzung ausschließlich die Ausbildung mittels Lehrveranstaltungen, z. B. durch das Abhalten von Kursen und Seminaren für Gruppen von möglichen Existenzgründern, oder die Altenhilfe fördern. Berät ein solcher Verein daneben einzelne Existenzgründe...