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BFH Beschluss v. - XI S 16-23/96

Der Senat hat die vom Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Kläger) eingelegten Beschwerden gegen die Beschlüsse des Finanzgerichts (FG) wegen Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (PKH) und Reisekostenentschädigung, Bewilligung von Prozeßkostenhilfe, Richterablehnung, Bestellung eines Bevollmächtigten und Zurückweisung eines Bevollmächtigten als unzulässig verworfen, da der Kläger bei ihrer Einlegung nicht durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) aufgeführten Berufsgruppen vertreten war.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 774
BFH/NV 1996 S. 774 Nr. 10
LAAAB-38702

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