Die Gesellschafterin der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GbR, X verpachtete mit Vertrag vom 30. Juni 1982 ihren landwirtschaftlichen Betrieb an ihren Ehemann Y. Mit Vertrag vom 30. Juni 1989 gründeten die Eheleute die Klägerin. Zweck der Klägerin war die gemeinsame Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs. Nach § 4 des Gesellschaftsvertrags sollte X die Nutzung des Grund und Bodens und der Gebäude, die restlichen Aktiva und Passiva sowie die eigene Arbeitskraft einbringen, Y seinerseits die Aktiva und Passiva seines Betriebs als Vermögen der Gesellschaft, die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Verträgen und die eigene Arbeitskraft. Soweit die Wirtschaftsgüter bilanziert waren, sollten sie zu Buchwerten eingebracht werden.
Fundstelle(n): BFH/NV 1997 S. 269 BFH/NV 1997 S. 269 Nr. -1 HAAAB-38683
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