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BFH Beschluss v. - XI B 139, 140/96

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) hat beim Finanzgericht (FG) die Aussetzung der Vollziehung von Auskunftsersuchen des Antragsgegners (Finanzamt -- FA --) beantragt. Außerdem hat er den Erlaß einer einstweiligen Anordnung beantragt, wonach sich das FA der Verwertung bereits erhaltener Auskünfte zu ent halten und die Auskunftserteilung dem Antragsteller in Abschrift zur Kenntnis zu geben habe. Für beide Verfahren hat der Antragsteller zudem beantragt, ihm Prozeßkostenhilfe (PKH) zu gewähren. Das FG hat sowohl die gestellten Anträge als auch die Bewilligung von PKH abgelehnt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 259
BFH/NV 1997 S. 259 Nr. -1
GAAAB-38653

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