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BFH Beschluss v. - X B 195/95

Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Sie erhoben Klage wegen Einkommensteuer 1988 und 1989, über die noch nicht entschieden ist. Streitig in diesem Verfahren ist, welcher Einkunftsart die Vermietung mehrerer Flugzeuge durch den Kläger zuzuordnen ist. Am 4. Mai 1995 fand ein Erörterungstermin vor dem Berichterstatter des Finanzgerichts (FG), Richter am FG A, statt, an dem der Kläger, dessen Prozeßbevollmächtigter sowie zwei Vertreter des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt -- FA --) teilnahmen. Das hierüber gefertigte Protokoll wurde am Schluß des Erörterungstermins vorgelesen und u. a. vom Kläger persönlich und von dessen Prozeßvertreter genehmigt und unterschrieben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 616
BFH/NV 1996 S. 616 Nr. 8
VAAAB-38609

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