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BFH Beschluss v. - V S 1/96, V B 6/96

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) handelt mit elektronischen Komponenten, die zur Herstellung von Computern benötigt werden. Die Antragstellerin ist spezialisiert auf Bauteile der Datenspeicherung und hat in den Streitjahren vor allem X-Module (X) veräußert. Seit dem Beginn des Vertriebs von X Anfang 1994 hat die Antragstellerin bis Ende Juni 1995 aus Rechnungen von fünf Rechnungsausstellern Vorsteuerbeträge geltend gemacht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 795
BFH/NV 1996 S. 795 Nr. 10
MAAAB-38570

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