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BFH Urteil v. - V R 30/95

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb in den Streitjahren (1983 bis 1987) Filmtheater in X und Y. Hierbei handelt es sich um sog. Verzehrkinos. Das Bedienungspersonal bietet während der Filmvorführung u. a. verpacktes Speiseeis an. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) befinden sich im jeweiligen Kinosaal entweder neben den Sitzen Abstellplätze oder vor den Sitzen Abstellborde, auf denen regelmäßig -- in Abständen -- jeweils eine Lampe und ein Aschenbecher stehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 70
BFH/NV 1997 S. 70 Nr. -1
UAAAB-38550

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