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BFH Urteil v. - V R 103/93

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine in der Schweiz ansässige Reederei. Sie führte im Streitjahr 1984 mit einem Kabinenschiff sog. Prospektreisen einschließlich Unterbringung und Verpflegung für Reiseveranstalter auf dem Rhein und der Mosel durch. Anläßlich einer Messe überließ sie ihr Schiff einem Messeveranstalter gegen Entgelt als Hotelschiff für Messe- und Kongreßgäste zur Übernachtung mit Frühstück.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 383
BFH/NV 1997 S. 383 Nr. -1
QAAAB-38534

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