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BFH Urteil v. - VI R 71/93

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr 1988 bei der Deutschen Bundespost -- jetzt Telekom -- (DBP) als Fernmeldemonteur im Außendienst beschäftigt. An seiner ständigen Dienststelle hielt er sich jeweils nur kurzfristig auf, um den Arbeitsauftrag entgegenzunehmen, Material zu holen, das Fahrzeug zu kontrollieren und zu beladen sowie Fahrtenbuch und Tagesbericht zu führen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 286
BFH/NV 1997 S. 286 Nr. -1
MAAAB-38518

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