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BFH Urteil v. - VI R 29/95

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war in den Streitjahren 1990 und 1991 an eine Fachhochschule abgeordnet. Dort bestand für ihn die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Gemeinschaftsverpflegung in der Kantine.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 470
BFH/NV 1996 S. 470 Nr. 6
LAAAB-38501

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