Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb im Streitjahr 1989 nach Ablauf der jeweiligen Zinstermine festverzinsliche Wertpapiere. Dabei vergütete er den Veräußerern Stückzinsen in Höhe von ... DM. Der Kläger begehrte vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -- FA --), diese Stückzinsen bereits bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen für 1989 abzuziehen. In dem angefochtenen Einkommensteueränderungsbescheid 1989 lehnte das FA dies unter Hinweis auf Abschn. 155 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 1987 ab. Mit der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage verfolgte der Kläger sein Begehren weiter.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1997 S. 17 BFH/NV 1997 S. 17 Nr. -1 QAAAB-38414
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.