Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist im Streitjahr 1990 mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt worden. Im Jahr 1979 hat er mit dem Kaufmann H die T-GmbH gegründet. Beide Gesellschafter hielten 50 v. H. der Geschäftsanteile. Im Jahr 1985 war das Stammkapital auf 100 000 DM erhöht worden. H war allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer, der Beschwerdeführer war bei der T-GmbH angestellt und besaß Generalvollmacht. Die Gesellschafter hafteten aufgrund der von ihnen im Jahr 1986 übernommenen unbefristeten und betragsmäßig nicht begrenzten selbstschuldnerischen Bürgschaften für die Verbindlichkeiten der T-GmbH persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Die Ehefrauen der Gesellschafter übernahmen ebenfalls im Jahr 1986 für die Verbindlichkeiten der T- GmbH selbstschuldnerische Bürgschaften bis zum Höchstbetrag von je 300 000 DM. Zusätzlich waren für die Gesellschaftsschulden folgende Sicherheiten bestellt worden:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1996 S. 528 BFH/NV 1996 S. 528 Nr. 7 HAAAB-38388
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.