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BFH Beschluss v. - VII B 119/96

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) wurde als Geschäftsführer einer GmbH, über deren Vermögen die Sequestration angeordnet wurde, vom beklagten Finanzamt (FA) wegen rückständiger Steuern und steuerlicher Nebenleistungen der Gesellschaft für den Zeitraum 1990 bis Mai 1992 gemäß den §§ 69 i. V. m. 34 der Abgabenordnung (AO 1977) als Haftungsschuldner in Anspruch genommen. Der gegen den Haftungsbescheid eingelegte Einspruch führte zu einer Herabsetzung der Haftungsschuld. In einer weiteren Verwaltungsentscheidung wurde die Haftungsschuld auf die bis zur Sequestration fällig gewordenen Steuern und die darauf entfallenden Säumniszuschläge beschränkt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 514
BFH/NV 1997 S. 514 Nr. -1
EAAAB-38217

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