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BFH Beschluss v. - IX S 7/96

Die Kläger, Revisionskläger und Antragsteller (Antragsteller), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, erzielten in den Streitjahren (1984 bis 1991) u. a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Im Jahre 1983 hatte der Kläger ein etwa 11 000 qm großes Grundstück mit einem landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie Nebengebäuden erworben. Diese Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Die Antragsteller renovierten die Gebäude in den Jahren 1983 und 1984 umfassend. Die Wohnfläche des Haupthauses von 622,72 qm nutzen die Antragsteller mit mindestens 512 qm zu eigenen Wohnzwecken. Eine Einliegerwohnung mit 44,70 qm ist vermietet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 492
BFH/NV 1997 S. 492 Nr. -1
GAAAB-38131

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