Die verstorbene Mutter der Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1), die von dieser beerbt worden ist, und der Kläger und Revisionskläger zu 2 (Kläger zu 2) erwarben mit notariell beurkundeten Verträgen vom 22. September 1983 und 8. März 1984 je zur Hälfte ein Zweifamilienhaus. Der "Barkaufpreis" betrug 160 000 DM. Darüber hinaus behielt sich die Verkäuferin ein lebenslanges unentgeltliches Wohnungsrecht an der im Erdgeschoß des Hauses gelegenen Wohnung, die 50 v. H. der Gesamtwohnfläche des Hauses ausmacht, sowie ein lebenslängliches Nutzungsrecht an dem Garten vor; die Nutzungsrechte wurden als beschränkt persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Nach dem Besitzübergang zum 1. Dezember 1983 wurde die Wohnung im Obergeschoß vermietet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1996 S. 808 BFH/NV 1996 S. 808 Nr. 11 PAAAB-38128
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