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BFH Beschluss v. - IX R 1/95

Die Kläger und Revisionskläger A und B (Kläger) sind je zur Hälfte Eigentümer eines von ihnen bewohnten historischen Anwesens. Zwischen ihnen und dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -- FA --) ist streitig, in welcher Höhe Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Das Finanzgericht (FG) hat die Klage abgewiesen, ohne die Revision zuzu lassen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 582
EAAAB-38110

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