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BFH Beschluss v. - I R 1/96

Mit Urteil vom 25. Oktober 1995 hat das Finanzgericht (FG) die Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -- einer GmbH -- abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen. Das Urteil wurde der seinerzeitigen Prozeßbevollmächtigten der Klägerin, der X-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH (X-GmbH), am 9. November 1995 zugestellt. Am 11. Dezember 1995 hat die Klägerin mit Schriftsatz vom gleichen Tag gegen das Urteil Revision eingelegt. Gleichzeitig hat sie in einem weiteren Schriftsatz wegen Nichtzulassung der Revision Beschwerde eingelegt. Der Schriftsatz trägt den Briefkopf der X-GmbH, bezeichnet diese als Prozeßbevollmächtigte und ist von Rechtsanwalt R, einem der jetzigen Prozeßbevollmächtigten der Klägerin, mit dem Zusatz "für die Klägerin ... i. A. X-GmbH" unterzeichnet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 844
BFH/NV 1996 S. 844 Nr. 11
GAAAB-38011

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