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BFH Urteil v. - I R 119/95

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA) lehnte die Zusammenveranlagung mit ihrem damaligen Ehemann ab, weil dieser als ausländischer Konsulatsbeamter nur beschränkt steuerpflichtig sei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 664
BFH/NV 1997 S. 664 Nr. -1
RAAAB-38003

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