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BFH Urteil v. - I R 113/95

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, wurde mit Vertrag vom 23. Dezember 1985 errichtet. Sie kaufte von ihrem Alleingesellschafter und -geschäftsführer (Beigeladener) mit Vertrag vom 20. Dezember 1985 zum 31. Dezember 1985 dessen Einzelunternehmen zu einem Kaufpreis in Höhe des Überschusses der Buchwerte der Aktiva über die Passiva. In Vollzug dieses Vertrages zahlte die Klägerin an den Beigeladenen 587 150 DM und übernahm die Schulden des Einzelunternehmens in Höhe von 366 561 DM.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 214
BFH/NV 1997 S. 214 Nr. -1
NAAAB-38000

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