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BFH Urteil v. - II R 4/94

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung durch Verträge vom 4. bis 6. November 1980 bzw. vom 12. Februar 1981 verschiedene Grundstücke, die zum Gesamthandsvermögen von Gesellschaften des bürgerlichen Rechts gehörten, an denen der Kläger und X jeweils zur Hälfte beteiligt waren. Zu diesen Grundstücken gehörten u. a. in A gelegene Grundstücke (eingetragen im Grundbuch von A Bl. ... ) sowie ein in B gelegenes Grundstück. Der Eigentumswechsel wurde im Jahre 1982 in das Grundbuch eingetragen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 929
BFH/NV 1996 S. 929 Nr. 12
TAAAB-37976

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