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BFH Beschluss v. - II R 2/96

Die Prozeßbevollmächtigten (P) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatten beim Finanzgericht (FG) namens der Klägerin Klage gegen eine Grunderwerbsteuerfestsetzung erhoben. Auf die Verfügung des Vorsitzenden Richters am FG, mit der den P unter Fristsetzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO n. F.) die Beibringung der Vollmachtsurkunde aufgegeben worden war, erklärten die P, daß diese unmittelbar von der Klägerin eingereicht werde. Eine Vollmacht wurde nicht vorgelegt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 39
BFH/NV 1997 S. 39 Nr. -1
GAAAB-37963

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