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BFH Urteil v. - III R 97/95

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehrt den Teilerlaß gegen ihn vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -- FA --) festgesetzter Säumniszuschläge zur Einkommensteuer. Zusammen mit der Eingangsbestätigung für seine Klage ist seinem Prozeßbevollmächtigten vom Finanzgericht (FG) eine Frist zur Vorlage einer schriftlichen Prozeßvollmacht unter Hinweis auf § 62 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) und auf die Folgen der Versäumung der Frist gesetzt worden. Die Zustellung dieser Verfügung mit Postzustellungsurkunde ist vom Vorsitzenden angeordnet worden; eine Postzustellungsurkunde befindet sich jedoch nicht bei der Akte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 621
BFH/NV 1996 S. 621 Nr. 8
CAAAB-37947

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