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BFH Urteil v. - III R 90/95

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde bis einschließlich 1987 mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Er wohnte mit seiner Familie in B. Im Laufe des Jahres 1987 verlegte er seinen Wohnsitz nach W, während die Ehefrau mit den Kindern in B blieb. Im Streitjahr (1988) zog der Kläger wegen einer beruflichen Veränderung nach A; seine Ehefrau übersiedelte mit den drei Kindern nach N, in ihre ursprüngliche Heimat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 139
BFH/NV 1997 S. 139 Nr. -1
SAAAB-37946

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