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BFH Beschluss v. - II B 4/96

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist aufgrund Testaments die alleinige Erbin ihres 1991 verstorbenen Ehemannes (Erblasser). Beide lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zum Nachlaß gehörte u. a. eine Kommanditbeteiligung des Erblassers von 14/18 mit einem negativen Einheitswertanteil von ca. 1,6 Mio DM. Dieser Anteil fiel aufgrund der vom Erblasser angeordneten Vermächtnisse im wesentlichen den beiden Söhnen zu; der Sohn A erhielt einen Gesellschaftsanteil von 4/18, und der Sohn B erhielt einen Anteil von 8/18, so daß bei der Klägerin ein Kommanditanteil von 2/18 verblieb.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 29
BFH/NV 1997 S. 29 Nr. -1
MAAAB-37867

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