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BFH Beschluss v. - X S 5/95

Mit Schreiben vom 7. September 1993 be auftragte das Finanzamt (FA) X das FA für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Y (Antragsgegner) beim Antragsteller eine Betriebsprüfung für die Steuerarten Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer (Prüfungszeitraum 1984 bis 1987) durchzuführen. Am 15. September 1993 erließ der Antragsgegner eine entsprechende Prüfungsanordnung. Die Beschwerde wies die Oberfinanzdirektion (OFD) mit Beschwerdeentscheidung vom 9. Dezember 1993 zurück. Mit der Beschwerdeentscheidung lehnte die OFD gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung der Prüfungsanordnung ab. Die gegen die Prüfungsanordnung gerichtete Klage blieb erfolglos. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist beim Senat anhängig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 1082
BFH/NV 1995 S. 1082 Nr. 12
UAAAB-37808

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