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BFH Beschluss v. - X R 58/94

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wird mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Diese erwarb 1989 ein Einfamilienhaus, das die Eheleute zum Teil (78 v. H.) zu eigenen Wohnzwecken nutzen; der restliche Teil (22 v. H.) des Hauses ist vermietet. Im Jahr 1990 wurde auf dem Grundstück ein Gartenhäuschen als Abstellraum errichtet.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 329
BFH/NV 1996 S. 329 Nr. 4
SAAAB-37800

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